Albert-Julius-Sievert-Schule Müllheim i. M.

Feststellungsverfahren im Sonderpädagogischen Dienst

Ein Feststellungsverfahren soll in der Regel die Frage klären, ob bei einem Kind oder einer/m Jugendlichen ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (kurz sBa) vorliegt. Dies kann vor oder während der Schulzeit geschehen.

Das Verfahren muss beim Schulamt beantragt werden. Das Schulamt beauftragt nach Prüfung des Antrags eine Lehrkraft der Sonderpädagogik mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Schulamt über den Anspruch auf ein sBa.


Bitte beachten Sie, dass bei einem Antrag während der Schulzeit eine Beratung und Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst stattgefunden haben muss. Bei einem Antrag vor der Einschulung ist die vorherige Beratung durch eine der Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung von Vorteil.


 

Auf der Homepage des Schulamts Freiburg finden Sie unter Anderem folgende Formulare zum Feststellungsverfahren:

  • Antrag Einschulung mit pädagogischem Bericht
  • Antrag (Erst- und Folgeantrag) während der Schulzeit
  • Antrag Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

 

Häufige Fragen zum Feststellungsverfahren im Sonderpädagogischen Dienst
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